Für Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung zu erhalten. Diese Anträge werden unabhängig vom Antrag an den Sozialfonds der ÖH Med Graz bearbeitet und ausbezahlt, d.h. du kannst dich dafür bewerben, auch wenn du schon Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH Med Graz bekommst – allerdings musst du alle Daten wahrheitsgemäß ausfüllen und die Richtlinien befolgen.

Voraussetzungen

  • Soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
  • Besondere finanzielle Notlage
  • Ausreichender Studienerfolg
  • Kein Bezug von Studienbeihilfe
  • Nicht bei den Eltern wohnend

Antragstellung

Alle Infos zur Antragstellung, aktuell Richtlinien und Formulare findest du auf der Homepage des Sozialfonds der Bundes-ÖH.

Unbedingt die Richtlinien über die Angaben zur Höhe der Ausgaben und Einnahmen beachten.

Höhe der Unterstützung

Individuell. Die Höhe richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln und nach der sozialen Notlage der Antragsteller/innen. Die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einnahmen darf nicht überschritten werden.

Wie oft kannst du ansuchen?

Einmal im Kalenderjahr (wenn du z.B. am 6. Juni 2023 angesucht hast, kannst du das nächste Mal erst ab 7. Juni 2024 ansuchen).

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