Voraussetzungen

  • ÖsterreicherInnen mit Wohnsitz in Österreich, Sonderregelungen für EU-/EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen, besondere Voraussetzungen für Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel und anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz.
  • Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag, bis zum 25. bei: (bis zum 24. Geburtstag eingetretener) Schwangerschaft, Geburt, mind. 50% Behinderung, Präsenz- od. Zivildienst, 8 bis 12-monatiger freiwilliger Hilfstätigkeit, Studien mit Mindeststudiendauer von 10 Semestern und in Abschnitte gegliederten Studien (z.B. Human- und Zahnmedizin), wenn man das Studium vor dem 19. Geburtstag beginnt und die Mindeststudienzeiten einhält.
  • Die erlaubte Studienzeit zum Bezug der Familienbeihilfe verlängert sich um 1 Semester bei einer Studienbehinderung von mind. 3 Monaten (Krankheit, Unfall, Auslandssemester, nicht von der/dem Studierenden verursachte Behinderung im Studien- oder Prüfungsbetrieb, Mutterschutz 8 Wochen vor Geburt, Pflege und Erziehung des eigenen Kindes bis zum 2. Lebensjahr).
  • Verdienstgrenze: Die/der Studierende darf nicht mehr als 10.000 Euro brutto pro Jahr verdienen.
  • Leistungsnachweis: Im 1. Studienjahr sind 8 Semesterwochenstunden/16 ECTS erforderlich.
  • Toleranzsemester: Pro Studienabschnitt gibt es je 1 Toleranzsemester, für das Bachelorstudium Pflegewissenschaft 2.
  • Studienwechsel: Das Studium darf nicht mehr als zweimal gewechselt werden. Das sollte vor dem 3. inskribierten Semester in der vorhergehenden Studienrichtung erfolgen, sonst wird die Familienbeihilfe eingefroren, bis im neuen Studium so viele Semester absolviert wurden, wie viele in den alten Studien schon absolviert wurden, wenn dafür durchgehend Familienbeihilfe bezogen wurde.

Weitere Infos und Formulare findet Ihr unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2.html

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