|

Du hast ein Buch ausgeliehen und bei der Rückgabe wird ein Schaden festgestellt, den du nicht gemacht hast?

E-Mail von Petra Ehgartner (Rechtsberatung ÖH)

Grundsätzlich ist dieses Thema leider eine Grauzone, v.a. was die Definition des „Schadens“ betrifft: Lt. Entlehnbedingungen muss das Buch in dem Zustand retourniert werden, in welchem es übernommen wurde. Normalerweise checken die Mitarbeiter*innen der Bibliothek bei der Ausgabe, ob das Buch irgendwelche Schäden oder Mängel in Form von Markierungen, handschriftlichen Kommentaren etc. aufweist. Natürlich kann es sein, dass dabei mal nicht so genau geschaut und etwas übersehen wird. Wenn Studierenden nach der Übernahme an einem Buch Mängel auffallen, sollten sie unverzüglich in der Bib bescheid geben, es wird dann ein Vermerk gemacht und das erspart in der Regel Schadenersatzforderungen.

Wenn es nun um eindeutig den Studierenden zurechenbare Schäden, wie Wasserschäden oder Kaffeeflecken geht, ist das Buch jedenfalls zu erstatten.

Daher kontrolliere am besten das Buch immer noch einmal beim Ausleihen.

Kommentare sind geschlossen

Close Search Window