Abgabefristen, Prüfungsstress und auch finanzielle Sorgen kennen die meisten Studierenden. Insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation steigen die finanziellen Sorgen weiter, soziale Kontakte nehmen ab und Stress- und Belastungssituationen nehmen zu. Psychische Gesundheit ist heute immer noch ein stigmatisiertes Thema und wird sowohl innerhalb der Universität als auch in der Gesellschaft heruntergespielt. Um die psychische Gesundheit von Studierenden zu verbessern, ist es notwendig Studierende in psychischen Krisen zu unterstützen.

Aus diesem Grund hat die ÖH Med Graz einen Fördertopf für Psychotherapie eingerichtet.

Voraussetzungen

ordentliche Studierende der Medizinischen Universität Graz

finanzielle Bedürftigkeit entsprechend der Richtlinien

Was wird gefördert:

pro Therapiestunde maximal 50€ für bis zu 10 Therapiestunden

Individual- oder Gruppentherapie

Psychotherapie durch Therapeut*innen aufgelistet durch das Gesundheitsministerium und des Steirischer Landesverband für Psychotherapie.

Wie oft kannst du ansuchen?

Einmal pro Studienjahr

Antragstellung

Antragsformular vollständig ausfüllen:

Unbedingt alle Einnahmen und Ausgaben entsprechenden den Richtlinien §2.3 und §2.4 angeben.

Alle Einkünfte und Ausgaben müssen mit Einkommensbestätigungen, lückenlosen Kontoauszügen etc. wie unter §3.3. der Richtlinien nachvollziehbar sein.

Alle Unterlagen müssen im Sekretariat der ÖH Med Graz, Stiftingtalstraße 24/EG, 8010 Graz abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit alle Unterlagen als Scan an oeh-sekretariat@medunigraz.at zu senden und diese im Sekretariat ausdrucken zu lassen.

Es wird eine Bestätigung über den Eingang des Antrags ausgestellt.

Verfahren bei genehmigter Förderung

Wähle innerhalb von 3 Wochen einen Psychotherapeut*innen von einer der folgenden Listen und vereinbare ein Erstgespräch:

http://psychotherapie.ehealth.gv.at/

https://www.stlp.at/psychotherapeutinnensuche/

Kam es innerhalb dieser Frist zu keinem Erstgespräch verfällt die Zuschusszusage. Allerdings ist nach dem Kennenlerngespräch ein Wechsel der/des Therapeut*in möglich. In diesem Fall beginnt die 3-Wochen-Frist erneut. Wurde das Erstgespräch kostenlos angeboten wird es nicht den geförderten Therapiestunden hinzugerechnet.

Die geförderten Therapiestunden müssen spätestens 5 Monate nach Zuschusszusage in Anspruch genommen worden sein. Ansonsten erlischt der Anspruch.

Die Rechnungen der Therapiestunden können einzeln oder gesammelt im Sekretariat der ÖH Med Graz, Stiftingtalstraße 24/EG, 8010 Graz abgegeben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit alle Unterlagen als Scan an oeh-sekretariat@medunigraz.at zu senden und diese im Sekretariat ausdrucken zu lassen. Die Überweisung des Förderbetrages erfolgt je nach Eingang der Rechnung(en).

Eventuelle Kostenübernahmen durch den Sozialversicherungsträger oder andere Stellen sind zudem der ÖH Med Graz offenzulegen.

Richtlinien

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gemäß unseren Richtlinien!

Bitte diese unbedingt durchlesen, da hier zur Übersichtlichkeit auf Ausnahmeregelungen verzichtet wurde.

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