ÖH Tätigkeit anrechnen

Studierendenvertreter*innen gemäß HSG sind Vorsitzende und stv. Vorsitzende, Referent*innen, Sachberarbeiter*innen der ÖH, Mandatar*innen der STVen und UV. Für den Zeitraum der ausgeübten Funktion/ Tätigkeit besteht Anspruch auf…

Studierendenvertreter*innen haben die Möglichkeit den Erlass des Studienbetrags für maximal vier Semester zu beantragen. 

Was ist dafür zu erledigen?

  1. Antrag auf Erlass des Studienbeitrags per Mail an studium@medunigraz.at stellen.
    • Wintersemester: bis spätestens 30. November
    • Sommersemester: bis spätestens 30. April 
  2. Bestätigung vom ÖH Vorsitz einholen. Der Antrag wird erst am Ende des Semesters vom ÖH Vorsitz unterschrieben und kann dann eingereicht werden.
    • Wintersemester: bis zum nachfolgenden 31. März
    • Sommersemester: bis zum nachfolgenden 31. Oktober
    Die notwendigen Dokumente sind im MUniverse zu finden.

Zeiten als Studierendenvertreter*in ersetzen die in den Curricula vorgesehenen ECTS- Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer, für jedes Semester in dem die Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird. 

  • Humanmedizin: max. 22 ECTS
  • Zahnmedizin: max. 26,5 ECTS (STV Zahn fragen)

Der Antrag  wird vom ÖH Vorsitz auf Basis der Mitarbeiter*innenliste unterschrieben und kann dann im One Stop Shop eingereicht werden. 

Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)

Antrag: Download

Je nach Art und Dauer der ausgeübten Funktion als Studierendenvertreter*in kann die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe um bis zu insgesamt vier Semester für das gesamte Studium verlängert werden.

Voraussetzung ist ein Ansuchen an die zuständige Stipendienstelle unter Verwendung des Formblattes: https://www.stipendium.at/fileadmin/download/PDF/WS20_21/SB9.pdf

Die Bestätigung für die Ausgeübte Tätigkeit erfolgt über den ÖH Vorsitz. 

Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)

Projekte und finanzielles

ÖH Projekte werden von den verschiedenen Referaten der ÖH, den STVen und dem Vorsitzteam organisiert und durchgeführt. Die dafür notwendigen Unterlagen und Richtlinien sind unter den folgenden Stichpunkten beschrieben und hinterlegt.
Hinzukommend können alle Studierenden der Medizinischen Universität Graz um Förderung eines Projekts mittels Sonderprojektantrag ansuchen.

Für Projekte der ÖH gelten folgende  Richtlinien, die im Detail in der Gebahrungsordnung der ÖH Med Graz nachzulesen sind. 

  • Ausgaben über 100 Euro sind mit dem Referenten/ der Referentin für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. mit der für das Referat/ die STV zuständigen Person aus dem Vorsitzteam abzusprechen.
  • Bei Ausgaben über 600 Euro muss ein Projektantrag gestellt werden. Dieser wird vom Vorsitzteam und dem Referat für finanzielle Angelegenheiten in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Es müssen immer 3 Angebote eingeholt und beigefügt werden. 
  • Ausgaben über 6000 Euro müssen in der Sitzung der Universitätsvertretung beschlossen werden. Auch hier müssen dem Projektantrag drei Angebote beigefügt werden.

Für Veranstaltungen der ÖH Med Graz dürfen die Räume der Med Uni Graz, sofern diese frei sind, zu den Öffnungszeiten der entsprechenden Gebäude kostenlos verwendet werden. In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt können Kosten für die Reinigung, Security etc. anfallen. 

Über folgenden Link https://www.medunigraz.at/veranstaltungsmeldung können die Räume für Veranstaltungen reserviert werden.

Die ÖH Med Graz hat für Projekte von Studierenden der Medizinischen Universität Graz einen Sonderprojekttopf eingerichtet. Für ein Projekt können bei der ÖH Med Graz bis zu 2000 Euro beantragt werden. Genaue Regelungen sind in der Sonderprojektrichtlinie  geregelt. Das ausgefüllte Antragsformular kann dem ÖH Vorsitz unter oeh-vorsitz@medunigraz.at zugesendet oder direkt im Büro der ÖH Med Graz abgegeben werden.

  1. Buchunganweisungen sind zur Bezahlung von Rechnungen von Firmen/ Privatpersonen zu verwenden. Dieses Formuar wird auf die Rechnung geheftet und muss im ÖH Büro abgelegt werden. 

Der Auslagenersatz wird verwendet, wenn die Zahlung von einer Privatperson vorgestreckt wurde. Die Originialrechnung ist dem Formular “Auslagenersatz beizufügen und muss mit dem Formular im ÖH Büro abgegeben werden. 

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