Studieren mit Kind

Grundsätzlich finden werdende Eltern auf der Seite der Arbeiterkammer Steiermark eine Reihe von wichtigen Information zum Thema Schwangerschaft/Kind und welche staatlichen Förderungen und Vergünstigungen werdenden Eltern zustehen wie.

Wochengeld

Wochengeld erhalten Arbeitnehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen während der Zeit des absoluten Arbeitsverbotes – im normal Fall 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, sowie dem eigentlichen Geburtstermin, wobei in speziellen Fällen auch für einen längeren Zeitraum Wochengeld ausgezahlt werden kann. Anrecht auf Wochengeld habt ihr auch, wenn ihr als freiwillig Selbstversicherte einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht!

Familienbeihilfe 

Diese erhaltet ihr für euer Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt. Solltet ihr zudem selbst noch Familienbeihilfe beziehen erhöht sich eventuell eure eigene Anspruchsdauer. Genauere Informationen erhaltet ihr beim Familienservice des Bundesministeriums für Familien und Jugend unter 0800 240 262, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr.

Kinderbetreuungsgeld

Dieses steht einem Elternteil ab der Geburt des Kindes zu. Es gibt verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes aus denen ihr wählen müsst.

AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe

Zur Förderung von bezahlten Kinderbetreuungsplätzen gibt es die AMS-Familienbeihilfe.

ZWEI-UND-MEHR Steirischer Familienpass

Dieser Familienpass steht Familien mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren zu und bietet euch eine Reihe von Ermäßigungen. 

Familienhärteausgleich

Solltet ihr zudem in eine finanzielle Notlage geraten, die mit keinen Förderungen zu bewältigen ist, gibt es die Möglichkeit einer einmaligen finanziellen Überbrückungshilfe im Rahmen des Familienhärteausgleichs. 

Karenzregelungen

Informationen zu Karenzregelungen, sowie der Möglichkeit der Karenzteilung zwischen den Elternteilen findet ihr auf der Seite der Arbeiterkammer Steiermark.

Angebote für Studierende der MedUni Graz

Eine Schwangerschaft oder die Betreuung von eigenen Kindern sind als Gründe für eine Beurlaubung von maximal 2 Semestern pro Grund in der Satzung der Medizinischen Universität Graz festgelegt. Einen Antrag auf Beurlaubung müsst ihr bis zum Ende der Nachfrist des betroffenen Semesters stellen.

In den Studienplänen ist eine Reduzierung der Anwesenheitspflicht für schwangere Studierende und Studierende mit Betreuungspflicht vorgesehen. Die Entscheidung darüber trifft das Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten.

Beachtet zudem, dass bei einer bestehenden Schwangerschaft der Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen nicht möglich ist, dies betrifft vor allem Seminare, Praktika und insbesondere klinische Praktika, wie hier nachzulesen.

 

Hauptverantwortlich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf an der Medizinischen Universität Graz ist die Gender:Unit, wobei das kinderCampus Büro speziell für Eltern/werdende Eltern zuständig ist.

Das kinderCampus Büro stellt hier (werdenden) Eltern eine Reihe von Büchern rund um die Themen Eltern sein/Eltern werden zur Verfügung.

kinderCampus

Hierbei handelt es sich um die Kinderbetreuungseinrichtung der Medizinischen Universität Graz. Die Kindergrippe, der Kindergarten und die Alterserweiterte Gruppe des kinderCampus sind im Tarifprogramm der Stadt Graz aufgenommen und stehen daher nur Studierenden mit einem Hauptwohnsitz in Graz zur Verfügung. Das Betriebstageselternangebot ist von dieser Tarifregelung nicht betroffen.

Elternbibliothek

Das kinderCampus Büro stellt hier (werdenden) Eltern eine Reihe von Büchern rund um die Themen Eltern sein/Eltern werden zur Verfügung.

Zusätzliche Kinderbetreuungsangebote

Neben dem kinderCampus bietet das kinderCampus Büro in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen noch weitere Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Fragen zu den verschiedenen Angeboten werden auch direkt vom kinderCampus Büro beantwortet.

In Kooperation mit verschiedenen Partner*innen wie dem Verein M.A.M.A und dem Kinder- und Jugendtheater Next Liberty wird eine Ferienbetreuung (z.B: Semesterferienprogramm, Fenstertage….) organisiert. Die Angebote für Studierende werden seitens der Med Uni Graz finanziell unterstützt

Der Sozialfonds der ÖH Med Graz berücksichtigt vor allem sozial bedürftige Studierende mit Kind und möchte diese in besonderen Lebenslagen unterstützen. Studierende mit Betreuungspflichten können Ausgaben für Kinderbetreuung (ausgenommen Unterrichtsgeld für Privatschulen, jedoch einschließlich Babysitterkosten, Hort, Nachmittagsbetreuung) in Höhe von max. 200€ pro Semester geltend machen. Zusätzliche Lebenshaltungskosten in Höhe können für jedes im Haushalt lebende Kind in Höhe von 200€ in Abzug gebracht werden. (Weitere Informationen siehe Richtlinien des Sozialfonds der ÖH Med Graz.) Informationen zu weiteren Unterstützungen findest du auch auf der Infoseite unseres  Referats für Sozialpolitik. 

Solltet ihr ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten, liegt ein Härtefall vor. In solch einem Härtefall könnt ihr einmalig alle 12 Monate Unterstützung aus dem Sozialfond der Bundes-ÖH erhalten.

Die Bundes-ÖH bietet zudem einen Leitfaden zum Thema Studieren mit Kind neben einer Reihe anderer Broschüren zum Download an.

Pflege von Angehörigen

Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es die Möglichkeit der Förderung durch den Staat. Weitere Informationen findet ihr hier.

Hauptverantwortlich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf an der Medizinischen Universität Graz ist die Gender:Unit. Für Studierende, welche Angehörige pflegen, sind auf dieser Seite weitere Informationen hinterlegt.

Des Weiteren hat die Gender:Unit eine Sammlung von Broschüren zusammengestellt speziell für pflegende Angehörige.

Die Pflege von Angehörigen ist als Grund für eine Beurlaubung von maximal zwei Semestern in der Satzung der Medizinischen Universität festgelegt. Einen Antrag auf Beurlaubung müsst ihr bis zum Ende der Nachfrist des betroffenen Semesters stellen.

In den Studienplänen ist eine Reduzierung der Anwesenheitspflicht für Studierende mit Betreuungspflicht vorgesehen. Die Entscheidung darüber trifft der Studienrektor. 

Bei weiteren Fragen stehen wir von der ÖH Med Graz oder die Gender:Unit euch gerne zur Verfügung!

Close Search Window