Wichtige Links und Ansprechpartner

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Häufig gestellte Fragen zu Themen rund um das Studium
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Es gibt Module, die nur 1x im Jahr angeboten werden. Diese sind insbesondere:

  • die Einführungswoche (5 Tage, 8-13 Uhr am Stück) 
  • Stationspraktikum (5 Tage, 7-15 Uhr am Stück) 
  • Jede Übung eines Moduls 
  • Famulaturlizenz & 1. Hilfe – werden eigentlich 2x pro Jahr angeboten. Kannst du den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, gibt es erst im Jahr darauf wieder die Möglichkeit. 
  • Anatomie – hier gibt es obendrein Fristen innerhalb eines Moduls, bis zu denen du Testate geschafft haben musst um weiter sezieren zu dürfen. 

ECTS sind nur bedingt ein Maß für den Arbeitsaufwand. Das Knochenkolloquium (=,,PT Anatomische Terminologie und Osteologie“) gibt 1,5 ECTS, ist aber gefühlt genauso viel Lernaufwand wie PM2 mit 4 ECTS. 

Hier findest Du eine grobe zeitliche Übersicht der Lehrveranstaltungen. Die genauen Vorlesungszeiten stehen i.d.R. erst ca. 1-2 Monat vor Vorlesungsbeginn fest. Die Vorlesungszeiten waren im ersten Semester WS19/20 von 13-15 Uhr, in manchen Wochen von 13-17 Uhr, gewesen. Ein Jahrgang wird in Seminargruppen á 12 Leute eingeteilt, die alle Übung gemeinsam haben werden. Weil Du nicht weißt, in welche Gruppe du eingeteilt sein wirst, ist es nicht möglich zu sagen, wann genau deine Übungen liegen werden. Ebenfalls wird eine Hälfte eines Jahrgang im ersten, die andere im zweiten Semester ihre Famulaturlizenz (4 Einheiten á 3-4h) und ihr Rettungspratkikum (1 voller Tag) ablegen. 

Der Stundenplan ist jede (!) Woche, sogar meist jeden Tag unterschiedlich. Es können auch freie Tage zwischendrinne liegen, oder Tage an denen du nur 2h Vorlesung von 13-15 Uhr hast, dafür am Tag drauf 13-18 Uhr. Als grobe Orientierung und ohne Gewähr:

Vorlesungszeiten 1. Semester: 13-17 Uhr

Vorlesungszeiten 2. Semester: PM IV 8-10/11; PM III 10:45-13; PM V 8-13/14

Vorlesungszeiten 3. Semester: PM VI 8, 10:30-12:15; PM VII 8-11; PM VIII 8-11 oder 8-12; Anatomie 11-12:45; (Sezierkurs 2 Tage die Woche 15:30-17:30)

Vorlesungszeiten 4. Semester: PM IX und X 13-17 oder 14-18

Du kannst dich gerne durch das Lehrveranstaltungsverzeichnis klicken. Gibst du dort ,,Freies Wahlfach“ ein, bekommst du eine Liste aller theoretisch verfügbaren Wahlfächer angezeigt. Beachte, dass nur solche bei denen ,,LV-Anmeldung“ dahinter steht, tatsächlich abgehalten werden.

Für all jene, die kein Latin vorweisen können, kommt der Besuch der Veranstaltung ,,Terminologie der medizinischen Fachsprache“ mittwochs von 18-19:30 hinzu.

Im Studium werden 22 ECTS davon benötigt. Gibt im Lehrveranstaltungsverzeichnis ,,Freies Wahlfach“ ein. Du bekommst eine Liste aller theoretisch verfügbaren Wahlfächer angezeigt. Beachte, dass nur solche bei denen ,,LV-Anmeldung“ dahinter steht, tatsächlich abgehalten werden. Das Anrechnen von Veranstaltungen anderer Unis ist möglich. Uns ist nicht bekannt, dass dafür hinsichtlich des Inhalts Einschränkungen bestehen.

Aufscheinen im Zeugnis und Studienerfolgsnachweis / transscript of records

Freie Wahlfächer werden auf dem 3. Diplomprüfungszeugnis gesammelt als „Freie Wahlfächer“ mit Angabe des Datums der Absolvierung des zuletzt benötigten freien Wahlfaches und der Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ ausgewiesen. Die konkreten Namen und Noten auch derer über das Mindestmaß hinaus absolvierter Fächer sind auf den Leistungsnachweisen (Transcript of Records und Studienerfolgsnachweis) ersichtlich. Negative Beurteilungen werden nicht ausgewiesen, da es zum positiven Abschluss des jeweiligen Abschnittes bzw. des Studiums erforderlich ist, alle vom Curriculum aus vorgeschriebenen Leistungen positiv absolviert zu haben.

Studienleistungen einer tertiären Bildungseinrichtung, die zu 80% von Umfang, Inhalt und Art und Weise der Prüfungen mit unserem Studienplan gleichwertig sind, können als Pflichtmodul anerkannt werden. Bitte vergleiche deinen Studienplan mit unserem. Infos gibt es auch hier.

Eine Anerkennung von medizinfremden Wahlfächern anderer Universitäten ist möglich. Uns ist keine Fachrichtung bekannt, die nicht anerkannt werden würde. Für spezifische Fragen bitte an den Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten wenden.

Das Mitbelegen von Fächern→Prüfungen und die Anerkennung derer als Pflichtmodul ist nicht möglich. Ist man hingegen in dem anderen Studiengang eingeschrieben, ist das möglich. Dabei spielt es keine Rolle ob man sich schon vor dem Medizinstudium eingeschrieben hat oder sich danach erst einschreibt.

Die Anerkennung vor dem Medizinstudium abgelegten Studienleistungen muss innerhalb der ersten zwei Semester erfolgen. Die von danach abgelegten kann bis Studienende erfolgen. Sobald eine Prüfung an der Meduni negativ beurteilt wurde, kann man sich Studienleistungen nur als Äquivalent für jene anerkennen lassen, die nach der negativen Meduni-Note bestanden wurden.

Reiche im Büro für studienrechtliche Angelegenheiten den  Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records per Email ein. Sollte er über keine digitale Amtssignatur verfügen, ist eine Abgabe der Originalunterlagen entweder im One Stop Shop oder im Büro erforderlich. Interne Studenten müssen einen in ihrem Onlinezugang angelegten Antrag der Mail beifügen. Für externe Studenten ist uns kein Formular bekannt.

Beachte, dass Anerkennung von Studienleistungen bis zu 2 Monate dauern können.

Quereinsteiger

Die Zuordnung deiner Studienleistungen zu unseren ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wir empfehlen ein strukturiertes Durcharbeiten nach folgendem Schema:

  1. Beachte bitte die Anmerkungen im FAQ ,,Anerkennung voriger Studienleistungen“
  2. Schreibe dir für jedes unserer Module / PT aus dem VMC heraus, welche Fachgebiete darin jeweils abgebildet sind. Z.B. PM14 (Innere Medizin Teil 2): Angio, Kardio, Pulmo, Nephro, Diabetes, Teile von Patho und Pharmakologie, Labormedizin.
    • Patho wird großteils in PM9 und 10 abgedeckt. In PM12 ist ein weiter größerer Block dabei.
    • Pharma wird großteils in PM9 und 10 abgedeckt. Nicht darin abgedeckt sind Antibiotika, Antimykotika und Antivirale Medikamente, welche zu PM11 gehören.
    • Anatomie
      1. Knochen: PT ,,Anatomische Terminologie und Osteologie“
      2. Muskel-, Sehnen-, Gelenkesezierkurs (kleiner Sezierkurs): UE PM4
      3. Muskeln-Sehnen-Gelenke-Physio und -Anatomie: PM4
      4. Neurophysio, Neuroanatomie: PM5
      5. ZNS-Sezieren: UE PM5
      6. Großer Sezierkurs mit Leitungsbahnen inkl. peripherer Nerven: PT ,,Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und Leitungsbahnen“
    • Physio
      1. PM 4 – 8
      2. PT ,,Praktische Einheiten zu Biochemie, Physiologie und Biophysik“
      3. PT ,,Praktische Einheiten zu Histologie, Humangenetik und Physiologie“
      4. PT ,,Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie“
    • Lateinkurse: Wahlfach ,,Terminologie der medizinischen Fachsprache“
  3. Ergänze deine mit 2. ausgearbeitete Liste mit der Modulbeschreibung aus dem Curriculum.
  4. Ordne jede deiner Studienleistungen allen unseren Passenden zu. Oder gehe Modul für Modul vor und weise dem alle deiner Studienleistungen zu. Dabei ist es möglich eine deiner mehreren unserer zuzuordnen und umgekehrt.
  5. Prüfe abschließend ob du alle deine Veranstaltungen unterbringen konntes und ob die ECTS-Anzahl in etwa ausreicht um das Modul anerkannt zu bekommen.
  6. Trage alles in die Maske in medonline ein. Eine Anleitung dazu findest du im Muniverse indem du nach dem Stichwort ,,Anerkennungen“ suchst.
  7. Sofern du separat Kurse wie einen Ultraschallkurs o.ä. verorten musst, schaue in der Tabelle mit der Aufschlüsselung der ECTS des jeweiligen Studienjahres ob Seminare oder Übungen zu einem möglicherweise passenden Modul zugeordnet sind. Navigiere anschließend unter VMC→»jeweiliges Modul«→Allgemeine Informationen→Syllabus. Darin findest du die Inhalte der Übungen und Seminare aufgeschlüsselt um deine Vermutung zu bestätigen. Beachte, dass wir Kursinhalte wie Sonographie über mehrere Module unterrichtet bekommen können! Prüfe also lieber ein Modul zu viel als zu wenig.

Gründe, aus denen man sich beurlauben lassen kann siehe hier oder hier (§67 Beurlaubung).

Satzung der Meduni §18 (2) 4.: ,,Eine Beurlaubung kann pro Anlassfall max. für zwei Semester erfolgen.“ Das gilt pro Antrag. Man kann aus dem selben Grund erneut um eine Beurlaubung bitten.

UG: §92 (5): ,,Studierende, die beurlaubt sind, haben keinen Studienbeitrag zu entrichten.“ Trotzdem muss der ÖH-Beitrag entrichtet werden. Die beurlaubte Zeit zählt nicht als Toleranzsemester. Die Meldung zum Studium bleibt aufrecht.

UG: §67 (3): ,,Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ist unzulässig.“

Bei der Berechnung der Mindeststudienleistung zählen nur die nicht beurlaubten Semester.

Ein Dienstverhältnis ist grundsätzlich unabhängig von der Beurlaubung und wird nicht als möglicher Grund einer Absage herangezogen.

Satzung der Meduni

§41 (10)Studierende dürfen abweichend zu § 77 (2) UGidgF negativ beurteilte Prüfungen viermal wiederholen. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies gemäß § 77 (3) UGidgF auch ab der zweiten Wiederholung.

Sperrzeit

Die Beurteilungsfrist einer Prüfung beträgt 4 Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann man nicht erneut zu einer Prüfung antreten, außer die Anmeldung in Medonline zum nächsten Prüfungstermin ist freigeschaltet, weil z.B. die Korrektur der vorigen Prüfung schnell erfolgte.

Eine Ausnahme davon gilt für den Februar: Satzung der Meduni §47 (3) 2. Innerhalb der zwei letzten lehrveranstaltungsfreien Wochen der Semesterferien im Februar ist ein Prüfungstermin für jedes Modul anzusetzen. Eine Anmeldung zu diesem Prüfungstermin kann erfolgen, wenn für den vorangegangenen Prüfungstermin am Ende des Zeitslots 3 keine Anmeldung erfolgte. -> Man kann im Februar nicht mitschreiben, wenn man im Ende Januar / Anfang Februar mitgeschrieben hat! 

§ 77 des Universitätsgesetzes

(3) Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form
eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.(4) Die Festlegung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von
Lehrveranstaltungsprüfungen als Voraussetzung für die Wiederholung von Prüfungen sind unzulässig.

§ 79 des Universitätsgesetzes

(2) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die Prüferin oder der Prüfer oder die oder der Vorsitzende einer Prüfungskommission ist berechtigt, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. Bei komissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied der Prüfungskommission während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der oder dem Studierenden zu erläutern.

(5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.

Studienrechtliches aus der Satzung

Siehe hier.

PT

Negativ beurteilte PT dürfen ebenfalls viermal in Gänze wiederholt werden. Die Azahl der ,,Endtestate“ wird nicht von dieser Anzahl abgezogen, da alleine die Gesamtbeurteilung für ein (Nicht)Bestehen ausschlaggebend ist.

Linzer Besonderheit

Du musst die Prüfungen bis zum Ende des Bachelors absolviert haben, und nicht wie in Graz bis zur Klinik. D.h. du kannst prinzipiell in Linz im 1. Klinikjahr weiterstudieren, musst aber alle Prüfungen aus Graz in Graz geschrieben haben um zum Master zugelassen zu werden. Falls es zu so einer Situation kommen sollte, frage besser die ÖH in Linz humanmedizin@oeh.jku.at um auf Nummer sicher zu gehen. Wir meinen, dass dem so ist, aber kennen uns nicht so gut wie bei den Grazern aus.

Sobald du alle deine Prüfungen und Pflichttracks aus der Vorklinik (Semester 1-4) bestanden hast und sie im MedOnline auch als bestanden eingetragen sind, steigst du in die Klinik auf.

Für Prüfungen gibt es einen Beurteilungszeitraum von 4 Wochen. Das Übermitteln und Eintragen der letzten fehlenden Note vom Studienmanagement geht bis zum Tag vor Modulbeginn, sofern es bis dahin noch freie Plätze gibt. Damit ergeben sich am häufigsten folgende Fälle:

Letzte Prüfung geschriebenZeitslot, in welchem man beginnen kann
Juli (Regelstudienfall mit Schienenanmeldung im August) / August1
Anfang November3
Februar5
dazwischen irgendwann4

Wenn alles schnell geht, reicht das Abhalten einer kommissionellen Prüfungen auch theoretisch eine Woche vor Modulbeginn, da man das Ergebnis sofort mitgeteilt bekommt.

Nachdem die Note eingetragen wurde, muss das Studienabschnittszeugnis über ein auf der Muniverseseite zu ,,Studienabschnittszeugnis“ verlinktes Formular angefordert werden. Nachdem das nach in der Regel ein bis zwei Tagen in Medonline aufscheint, ist die Vorklinik beendet. Ab dann kann man sich für die Schienen des 3. Jahres anmelden.

Die reguläre Schienenanmeldung findet Ende August statt. Wie das geht, steht im Muniverseartikel ,,Jahresschienenanmeldung„. Wer irgendwann abseits davon aufsteigt, wird, nachdem das Studienabschnittszeugnis in Medonline aufscheint, automatisch einer Restschiene zugeteilt. Das Vorgehen ist im Muniverseartikel ,,Semesteranmeldung“ beschrieben. Schienenwünsche sind ggf. möglich.

Bitte lies die Regeln zur Modulvergabe, da es hier sehr oft zu Missverständnissen kommt!

Die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter aus dem 3. Studienjahr (nicht die Modulprüfungen!) sind Voraussetzung für das 4. und 5. Studienjahr inkl. deren Prüfungen. Deswegen ist es nicht möglich im 3. Jahr Prüfungen aus dem 4. Jahr zu schreiben. Weil die Termine vom PT Notfallmedizin 2 (im 3. Jahr) über alle drei Zeitslots des Semesters verteilt liegen, wird eine Verzögerung von ein oder zwei Zeitslots auf ein ganzes Semester aufgerundet werden müssen. Du kannst in der Zeit zwar Module vorziehen, aber deine Studienzeit kannst du damit nicht einkürzen, weil die PT im gesamten Studienablauf der Flaschenhals bleiben. Mit einer Famulatur, einem SSM, Wahlfächern oder der Diplomarbeit, kann die Zeit trotzdem noch sehr gut genutzt werden.

Eine Beurlaubung ist möglich. Die Anwesenheit bei Pflichttracks kann auf Antrag auf 75% reduzieren werden – außer Praktika und Famulaturen (laut Mitteilungsblack vom 27.06.2018). Die Differenz zu den sonst mindest geforderten 85% sind in Form von Ersatzleistungen zu erbringen. Zuständig ist das Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten.

Bei weiteren Fragen kann die Gender:unit der MedUniGraz oder wir als ÖH weiterhelfen.

Kinderbetreuung.

Wende dich bitte an die Organisationseinheit Studienmanagement. Du kannst auch zu den Öffnungszeiten einfach vorbeischauen.

Du hast ein Buch ausgeliehen und bei der Rückgabe wird ein Schaden festgestellt, den du nicht gemacht hast?

E-Mail von Petra Ehgartner (Rechtsberatung ÖH)

Grundsätzlich ist dieses Thema leider eine Grauzone, v.a. was die Definition des „Schadens“ betrifft: Lt. Entlehnbedingungen muss das Buch in dem Zustand retourniert werden, in welchem es übernommen wurde. Normalerweise checken die Mitarbeiter*innen der Bibliothek bei der Ausgabe, ob das Buch irgendwelche Schäden oder Mängel in Form von Markierungen, handschriftlichen Kommentaren etc. aufweist. Natürlich kann es sein, dass dabei mal nicht so genau geschaut und etwas übersehen wird. Wenn Studierenden nach der Übernahme an einem Buch Mängel auffallen, sollten sie unverzüglich in der Bib bescheid geben, es wird dann ein Vermerk gemacht und das erspart in der Regel Schadenersatzforderungen.

Wenn es nun um eindeutig den Studierenden zurechenbare Schäden, wie Wasserschäden oder Kaffeeflecken geht, ist das Buch jedenfalls zu erstatten.

Daher kontrolliere am besten das Buch immer noch einmal beim Ausleihen.

Etwas Medizinisches

Einige Krankenhäuser vergüten Famulaturen mit bis zu 1000€ pro Monat (siehe FAQ-Punkt: Famulaturen). Während der Famulatur kann man OP-Bereitschaftsdienste machen, die pauschal (ca. 40-50€) und dann pro eingesetzter Stunde abgegolten werden.

COVID-bezogenen Tätigkeiten stehen derzeit hoch im Kurs (Abstrichnahme, Kontaktnachverfolgung, 1450, Schleusenpersonal, o.ä.).

Krankenhäuser freuen sich über Medizinstudenten, die mithelfen wollen, z.B. als Hilfspfleger. Man muss auf das Krankenhaus/die Abteilung zugehen und nachfragen. Solche Stellen sind nicht ausgeschrieben und es hilft vorher auf der Station eine Famulatur gemacht zu haben. Beliebt ist die OP-Assistenz in Privatkliniken. Hierfür sind oft 1-2 Monate vorher geleistete Famulatur Pflicht.

Am LKH können Humanmed-Studenten ab dem 7. Semester auf Station unterstützen. Man ist dem ärztlichen Dienst zugeordnet und macht Blutabnahmen, Anamnesen, usw (i.d.R. 6-7h die Woche geringfügig). Die Stellen sind nicht ausgeschrieben. Man muss sich initiativ über das KAGES-Karriereportal für das LKH bewerben. Die dort abgeleistete Arbeitszeit kann auch als Famulatur anerkannt werden (35h entspricht 1 Woche). Bei Fragen bitte an die Pflegeleitung Frau Röthel 0316/385-80086 wenden.

Als Ordinationsassitent unterstützt man die Sekretäre und/oder ist für Blutabnahmen und dergleichen zuständig. Offizielle Stellen sind offiziell hier ausgeschrieben.

Wenn du so etwas vorhast, lies bitte unbedingt vorher dieses Gutachten zu den Ordinationsjobs!

Studentische Mitarbeiter*Innen/Tutor*innen

Falls du eine/r werden möchtest, wende dich am besten an das jeweilige Institut. Ansonsten gibt es hier offizielle Stellenausschreibungen oder im Muniverse links unter Wissensaustausch.

Die Bibliothek sucht ab und an für die Ausleihe.

Die ÖH schreibt in ihrem Newsletter die Lernzentrumsbetreuung aus.

Für die Sitzwache bitte bei Monika.Schwarzl klinikum-graz at melden.

Ferialjobs bei Firmen

In den Sommerferien suchen einige Unternehmen wegen des Sommerurlaubs des eigenen Personals Unterstützung. In manchen Fällen sind solche Stellen im Karriereportal ausgeschrieben, in anderen muss man aktiv auf das Unternehmen zugehen. Bewerben muss man sich meist im Winter. Vergeben werden die Stellen von Anfang des Jahres bis April für die Monate Juli, August und selten September. Einige Unternehmen haben feste Zeitfenster von Anfang des Monats bis Ende. Wenn nicht, ist oft eine Mindestzeit von 4 Wochen gefordert. Als grobe Hausnummer kann man mit 2000€ pro Monat rechnen.

Alle ÖH-Mitglieder (= alle Studierenden) sowie deren minderjährige Kinder sind durch die Einzahlung des ÖH-Beitrags über die ÖH-Studierendenversicherung bei der Generali Versicherungs-AG versichert sowie über die AUVA unfallversichert.

Versicherungsbestätigungen

Für Auslandssemester, Famulaturen oder Exkursionen brauchst du oft eine Bestätigung über eine gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Die Bundes-ÖH kann dir (ausschließlich elektronisch) diese Bestätigung auf Deutsch und Englisch im Namen der Generali Versicherungs AG ausstellen. Schicke dafür eine E-Mail (Betreff: Bestätigung) mit deiner Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung@oeh.ac.at mit folgenden Daten.

  • Vor- und Nachname
  • Aktuelle Wohnanschrift
  • Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl (FH)
  • Name der Bildungseinrichtung, an der du studierst

Siehe hier.

Dazu eine Email an modulanmeldung () medunigraz.at schreiben mit Bitte auf die Interessentenliste für das jeweilige Modul gesetzt zu werden. Mit etwas Glück kann man daran doch noch teilnehmen.

… erfolgt u.a. nach 5 nicht bestandenen Prüfungen. Es wird eine Frist von 10 Tagen für etwaige Beanstandungen abgewartet und das Ergebnis mit Ablauf schriftlich mitgeteilt. Damit erlischt die Zulassung zum Studium und man ist in diesem Falle in Graz für ein Medizinstudium gesperrt. Auf Antrag kann bei der OESM eine Abgangsbescheinigung ausgestellt werden.

Man wird nicht zwangsexmatrikuliert, wenn man in einem Semester keine Studienleistungen erbracht hat, solange der ÖH-Beitrag und ggf. anfallende Studiengebühren bezahlt werden.

Es ist sicherlich sinnvoll der Uni deine Schwangerschaft unter studium () medunigraz.at zu melden, da du nicht an allen Übungen oder Praktika teilnehmen kannst und solltest – z.B. am Sezierkurs.

Du kannst dich mit der Begründung einer Schwangerschaft ein oder mehrere Semester vom Studium beurlauben zu lassen.

Zwei Möglichkeiten:

  • MedAT erneut ablegen,
  • Quereinstieg ab 180 ECTS.

Ein Platztausch ist nicht möglich. Die Anerkennung von Studienleistungen kann nach der Zulassung beantragt werden.

Infos gibt es hier.

… fangen ab jedem Studienabschnitt, d.h. ab der Klinik und wieder ab KPJ, neu an zu zählen. Bis zum 31.10. kann man noch Studienleistungen für das SS erbringen. Wenn bis dahin der Klinikaufstieg oder das Studienende erfolgt ist, musst man, selbst wenn das so angebrochene WS eine Überschreitung der Toleranzsemester darstellt, keinen Studienbeitrag zahlen. Wenn es zeitlich knapp werden würde, empfiehlt es sich ihn zu zahlen und nach erfolgtem Aufstieg / Studienende zurückzufordern.

Im Gleichstellungsplan steht: ,,Die Meduni Graz versteht sich als eine Universität, welche auf eine diskriminierungsfreie, gleichstellungsorientierte und familienfreundliche Organisationsstruktur hinwirkt […]. Sie
setzt sich für ein gedeihliches Miteinander ein und arbeitet aktiv an einer Vermeidung […] auf Grund von
Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen.“

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

Setze dich mit der Gender:Unit in Verbindung. Sie ist für Beratung bei chronischen Erkrankungen zuständig. Ebenfalls schadet es nicht den AKGL (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) um Rat zu fragen.

Die Erkrankung / Einschränkung macht ein Ablegen der Prüfung unter normalen Umständen schwer möglich. Finde heraus welcher Umstand dazu führt und überlege dir unter welchen geänderten Umständen dir das Ablegen einer Prüfung möglich wird OHNE, dass dir ein erheblicher Vorteil / Bevorzugung gegenüber deinen Kommilitonen entsteht. Überlege dir mehrere Szenarien und reihe sie nach Möglichkeit, in der du glaubst, dass dir die Sonderbehandlung am ehesten zugestanden wird. Setze dich mit dem Prüfungskoordinator des Moduls (steht im VMC des jeweiligen Moduls) in Verbindung und besprich diese Möglichkeiten. Ggf. musst du in die Vorbereitung etwas Zeit investieren. Ein Beispiel: Dir ist das Ablegen von Prüfungen in großen Räumen mit vielen Menschen nicht möglich. Ein Lösungsvorschlag wäre, dass du dieselbe Prüfung zur selben Zeit nur in einem anderen Raum mit ,,persönlichem Aufpasser“ schreibst. Schaue für diesen Fall vorher nach freien Räumen, sodass du diese direkt im Gespräch nennen kannst. Das verringert deine Chance, dass der Prüfungskoordinator sich auf die Argumentation zurückzieht: ,,Das geht nicht, zu der Zeit gibt es sicher keine freien Räume“ und so ,,nur noch“ darüber nachdenken muss einen freien Aufpasser zu finden. Schwerer denkbar wäre, dass du mal schaust wie es dir in der Prüfung geht und sie bei Bedarf abbrichst. Bei Abbruch soll der Versuch nicht, falls du bestehst aber schon gewertet werden.

Falls das nicht geht, ersuche den Studiendekan um eine andere Prüfungsform. Rechtlich steht dir das zu.

Falls auch das nicht hilft, melde dich bitte unter unserer Emailadresse.

Einige Ideen, wie du an einen Nachhilfelehrer kommen kannst:

Im Muniverse links im ,,ThinkTank“ dein Gesuch einstellen,

auf Studo fragen,

(online-)Nachhilfeinstitute. Gibt es auch auf Medizinstudenten spezialisiert.

Den Modulkoordinator anschreiben. Vielleicht hat wer von seinen WiMis Interesse. Oder wenn du die noch aus deinen Übungen kennst, kannst du auch sie auch direkt fragen.

Studenten des jeweiligen Fachs der KF fragen,

Facebookgruppen, z.B. ,,Studentenjobs Graz“,

uns schreiben. Wir kennen manchmal auch Leute.

Sobald man die Famulaturlizenz hat, kann man anfangen zu famulieren. Im ersten Jahr bietet sich die Unfallchirurgie an, da man durch das Knochen- und Muskelstudium bereits die Grundlagen kennt. Es ist nicht notwendig im ersten Jahr bereits zu famulieren. Aber schaden tut es auf keinen Fall. Die Regelungen zur Famulatur finden sich im Studienplan und Muniverse.

Prinzipiell gilt: ,,Famulaturen […] sind in […] den von der Österreichischen Ärztekammer als Ausbildungsstätten anerkannten Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken und Universitätsinstituten zu absolvieren.“ ,,Darüber hinaus sind Famulaturen in universitären Lehrordinationen möglich.“ Siehe hier. Solange die Ordination/das Krankenhaus hier oder hier gelistet ist, kannst du dir die Famulatur anerkennen lassen. Oder im Ausland, was vorher beantragt werden muss.

Darüber hinaus kannst du natürlich in anderen Praxen famulieren, bist aber nicht über die ÖH und wahrscheinlich auch nicht über die AUVA versichert und kannst dir die Famulatur nicht an der Uni anrechnen lassen – auch nicht als Wahlfach!

Einige Überlegungen:

  • Einige Krankenhäuser vergüten Famulaturen mit bis zu 1000€ pro Monat. Da sie begehrt sind, muss man sich sehr früh bewerben – ca. 1 Jahr vorher. Infos findet man auf der Krankenhaushomepage oder vielleicht auf Famulaturrankingwebseiten. Die Schweiz zahlt auch viel für ihre Famulaturen (ca. 1200 Franken / Monat). Allerdings muss man dort in der Regel die Unterkunft selber zahlen und bekommt keine kostenfreie Verpflegung in der Kantine. Auch hier muss man sich sehr früh bewerben. Ebenfalls ist der Modus der Famulatur dort etwas anders.
  • An Famulaturen im Ausland kann man ggf. seinem privaten Urlaub anhängen und so Flugkosten sparen. Es gibt geförderte Mobilitätsprogramme.
  • Neben dem Fachlichen und der gewohnten universitären Umgebung lohnt sich ein Blick in andere Arbeitsumgebungen, z.B. in einem Rehazentrum auf Sylt, beim Tauchmediziner der Bundeswehr, Betriebsarzt, Gefängnis, usw.
  • Einige Fächer werden im Studium weniger behandelt. Es lohnt sich bestimmt dort zu famulieren, weil man sonst diesen Fachbereich gar nicht für die Berufswahl in Betracht ziehen würde und nicht weiß, was man dadurch vielleicht verpasst.
  • Für das Hakenhalten als Nebenjob in Kliniken ist oft ein Monat Famulatur auf einer Chirurgie Voraussetzung. Als Ordinationshilfe wird manchmal auch mindestens eine vorher gemachte Famulatur gefordert.
  • In allen Krankenhäusern der KAGes gibt es kostenloses Mittagessen.

Solange man vorher als ordentlicher Student in Graz eingeschrieben war, kann man sich in Graz wieder einschreiben ohne den MedAT ablegen zu müssen – unabhängig davon wie viele Studienleistungen man erbracht hat. Man muss dann keinen Quereinstiegstest absolvieren. Das gilt explizit nur für Graz und nur, falls man nicht wegen 5 nicht bestandener Prüfungen zwangsexmatrikuliert wurde. Wenn man wegen Nichtüberweisung des Studienbeitrags exmatrikuliert wird, kann man sich erneut einschreiben. Geregelt ist das in der Verordnung für die Zulassungsbeschränkung, welche jedes Jahr aktualisiert wird sowie im Universitätsgesetz. Es ist nicht vorgesehen diese Regelung zu ändern, aber es gibt eben keine Garantie, dass sie in x Jahren noch bestehen wird.

Nicht möglich ist es, wenn man in einer anderen Studiengangsversion exmatrikuliert wurde (201, aktuell gibt es 202).

Wenn man an einer anderen österreichischen Medizinischen Uni gesperrt wurde, darf man das Medizinstudium erneut in einem anderen Bundesland aufnehmen. Hierfür muss der MedAt erneut geschrieben werden. Gesperrt wird diese Person nur an der jeweiligen Uni. Ein Sperrgrund ist zum Beispiel der letztmöglich negativ bewertete Prüfungsantritt.

Wenn man den MedAT zwar bestanden, aber sich nie zum Studium eingeschrieben hat, verfällt der Studienplatz mit Ende der Einschreibefrist. Bei erneutem Medizininteresse, müsste man den MedAT erneut bestehen.

PT sind erst mit ihrer Gesamtnote endgültig bewertet. Bewertungen einzelner Einheiten können von Dozenten in seltenen Fällen auch zum Negativen hin korrigiert werden. Wir empfehlen daher nicht auf den Punkt exakt zu versuchen zu bestehen und die restlichen Einheiten zu spritzen. Du hast das Recht deine Bewertungsunterlagen einzusehen.

Die Bewertung einer einzelnen Wissensüberprüfung darf nicht automatisch zum Nichtbestehen des gesamten PT führen (siehe Curriculum im Punkt 1.12.1)

Wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht mit rechten Dingen zuging, wende dich bitte an den Studiendekan.

Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Übungen, Seminare, VU) des Moduls sind keine Voraussetzung zum Ablegen der Vorlesungsprüfung.

es gibt genau drei Möglichkeiten:

Einen Tauschpartner kannst du über Studo oder die Facebookgruppen (Jahrgangsgruppen, MedAT-Basar) versuchen zu finden. Eine Tauschbörse ist uns nicht bekannt. Wir hatten eine universitätseigene angeregt und wurden gebeten dafür die Studenten auf den Wissensaustausch-Bereich im Muniverse zu verwiesen.

Es gibt nur diese drei Möglichkeiten. Auch wenn du hier heiraten würdest, deine Freundin schwanger ist, du jemanden hier pflegen müsstest – leider ganz egal welche zwingenden Gründe es gäbe 🙁

Zur Beantragung der Karte (offiziell heißt sie LEGIC-Card) beim Mitarbeiterservice des Uniklinikums gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Vor Ort: Das Foto wird vor Ort gemacht und die Karte kann sofort mitgenommen werden.
2. Per E-Mail an mitarbeiterausweis at uniklinikum.kages at: Passfoto im .jpeg/.jpg Format und Foto des gültigen Studierendenausweis anhängen. Man bekommt eine Nachricht sobald der Ausweis abholbereit ist.

In beiden Fällen muss man vor Ort den gültige Studienausweis zeigen und 15€ zahlen.

Auenbruggerplatz 1, EG Zimmer 19b
Öffnungszeiten: Mo-Fr von 07:30-11:30

§ 79 des Universitätsgesetzes regelt deine Rechte. Du kannst ihn dir hier durchlesen.

WICHTIG: Eine Beurteilung kann nur vom Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten auf Antrag und mit Nachweis eines schweren Mangels der Prüfung innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses aufgehoben werden!

§41-51 der Satzung der Meduni regeln das Prüfungswesen. Nachlesbar hier.

Dort heißt es zu mündlichen Prüfungen: ,,Sind keine Zuhörerinnen/Zuhörer anwesend, ist von der Prüferin/dem Prüfer eine Zuhörerin/ein Zuhörer beizuziehen.“ Einige Institute vergessen das oder wollen keine dabeihaben. Es ist aber dein Recht. Zuhörer sind wichtig, wenn du eine Prüfung beanstanden willst. Außerdem müsstest du dich auf das Prüfungsprotokoll beziehen, welches du übrigens beliebig oft einsehen darfst. Ist dort der Sachverhalt nur unzureichend vermerkt und kein war Zuhörer anwesend, macht es wenig Sinn die Prüfung hinterher anzufechten, da du nichts belegen kannst.

Es darf alles an Prüfungsmaterial bei der Einsicht mit Ausnahme von MC-Fragen vervielfältigt oder abfotografiert werden. Zu MC-Fragen sind Notizen zulässig, solange es keine Abschrift der Frage ist.

Die Punkte- oder Prozentgrenzen zum Bestehen sind als xx,0 anzusehen. Es finden keine Rundungen bei Kommazahlen statt, sodass man ungerundet über der (%)Punktegrenze liegen muss. Gerundet wird nur bei kommissionellen Prüfungen – wobei aber bei ,5 abgerundet wird.

Notenkorrektur und Fragenstreichungen

Die Rechtsabteilung der Uni gab uns im SS23 dazu folgende Stellungnahme:

,,Eine Notenkorrektur bzw. die Streichung einer Prüfungsfrage darf nur zum Vorteil und nicht zu Lasten der Studierenden erfolgen. Nach erfolgter Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses – aber innerhalb der 4 wöchigen Frist – kann der Prüfer, falls die Prüfung falsch beurteilt wurde (z.B. Prüfer ist bei der Bewertung in der Zeile verrutscht, Prüfer hat versehentlich korrekte Fragen als falsch bewertet) selbst sein eigenes „Gutachten“ mE nur mehr zu Gunsten der Studierenden abändern. [Es existiert] keine Frist für die Beanstandung des Prüfungsergebnisses.“ Ändert sich durch Streichen einer Prüfungsfrage der Notenschlüssel, z.B. weil die zwei in den Beurteilungskriterien stehenden Notenschlüssel sich widersprechen, ist der für die Studenten günstigere Fall anzuwenden.

Rechtschreibfehler oder unfaire Bewertung

Grundsätzlich gilt in Beurteilungsfragen, dass Lehrende bei der Ausgestaltung ihrer Beurteilungskriterien einen weitgehenden Ermessensspielraum, der sich aus der sog. Freiheit der Lehre als studienrechtlicher Grundsatz ableitet. Auch wenn der Beurteilungsmodus „hart“ ist oder unfair anmutet, ist er insofern gesetzlich gedeckt.

Ein formalrechtliches Instrument (in Form des Aufhebungsantrags) gibt es nur dann, wenn die Durchführung der Prüfung an einem schweren Mangel leidet. Nur mit bloßen Rechtschreibfehlern kann man nicht argumentieren, es sei denn, dass die Prüfungsfrage unverständlich formuliert war (dies wäre bei groben Grammatikfehlern u.U. ein Problem)

Die Liste der Studienbeiträge findet sich hier. Als Staatsbürger einiger Länder ist man davon befreit. Die Liste mitsamt Regelung findet sich hier.

Informationen findest du, wenn du nach ,,Nadelstichverletzung“ im MUniverse suchst. Dort ist u.a. erklärt, was sofort nach der Verletzung zu veranlassen ist.

Wichtig ist die Verletzung auf Station oder dem Arzt bei dem man famuliert zu melden. Diese sind gesetzlich verpflichtet die Meldung an die AUVA weiterzuleiten, bei der jeder Student automatisch unfallversichert ist. Eine direkte Meldung bei der zuständigen Dienststelle ist in Einzelfällen auch möglich. Selber melden muss man im Falle einer Auslandsfamulatur. Infos findest du auf der Seite zur studentischen Versicherung der AUVA und im Muniverse (Stichwort Nadelstichverletzung und Arbeitsmediziner).

Die ÖH-Versicherung übernimmt die Kosten zur Prävention und Therapie von Infektionskrankheiten. Deswegen melde den Schaden auch dort. Den aktuellen Versicherungstext und wie du die Meldung absetzt, findest du hier. Den Test auf Infektionskrankheiten solltest du jedenfalls machen lassen. Sprich dazu mit den Leuten auf Station oder dem Betriebsarzt.

Tritt man Ende des WS zur Prüfung an (zu jeder, nicht nur zu PM2), kann man zum selben Modul nicht in den Frühjahrssemesterferien antreten. Entweder, oder.

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, eine Anrechnung von PM2 sei nicht mehr möglich. Das ist falsch. Der Sachverhalt ist wie folgt: Als Medizinstudent kann man keine Physik/Chemie-Veranstaltung an der Karl-Franzens-Universität als Mitbeleger absolvieren, die automatisch für PM2 gelten soll. Als Haupthörer derselben Veranstaltung kann man sie sich aber für PM2 anerkennen lassen. Dabei ist unerheblich ob diese vor oder nach Aufnahme des Medizinstudiums abgelegt wurde oder ob man in das andere Studienfach neben Medizin eingeschrieben ist, oder alleinig. Wurde PM2 (bzw. jede Prüfung) negativ beurteilt, kann man sich Studienleistungen nur als Äquivalent anerkennen lassen, die nach der negativen PM2-Note bestanden wurden.

Beliebte Studienfächer um ein Äquivalent zu erwerben sind u.a. Molekulare Biowissenschaften, Pharmazie, Chemie o.ä.. Eine Liste von Studiengängen und dafür akzeptierte Vorlesungen gibt es nicht. Anerkannt werden die Vorlesungen, nicht aber die PT. Für PM2 reichen in der Regel die Physik- und allgemeinen Chemievorlesungen aus dem 1. Jahr, an der Karl-Franzens-Uni. Konkret: Allgemeine Chemie 1, Einführung in die Physik und naturwissenschaftliches Rechnen.

Studienleistungen, die vor Inskription zum Medstudium abgelegt wurden, unterliegen zur Anerkennung der Frist von zwei Semestern. Nach Inskription abgelegte Studienleistungen können jederzeit, also auch bis Ende des Studiums, anerkannt werden.

Die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter aus dem 3. Studienjahr (nicht die Modulprüfungen!) sind Voraussetzung für das 4. und 5. Studienjahr inkl. deren Prüfungen. Deswegen ist es nicht möglich im 3. Jahr Prüfungen aus dem 4. Jahr zu schreiben.

Im Vertragstext der ÖH-Versicherung steht unter 2.3.:

,,Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die den versicherten Personen

h.) während freiwilliger Famulaturen und Pflichtfamulaturen, sonstiger klinischer Praktika und alle der Weiterbildung dienenden Lehrveranstaltungen und Praktika im In- und Ausland […]

i.) auf dem direkten Weg zu und von sowie zwischen den in lit. a genannten Gebäuden und Geländen bzw. zu einer Veranstaltung/Tätigkeit gemäß lit. b, c und d, zu einem Studentenhaus gemäß lit. e […]“

Eine Famulatur kann nur bei einer im Verzeichnis der Ärztekammer anerkannten Ausbildungsstätte gemacht werden. Nur dann wird sie von der Meduni als Famulatur anerkannt. Außerhalb derer ist es keine, sondern Privatvergnügen. Das rote Kreuz, zu dem die NEF gehören, ist nicht im Verzeichnis gelistetet. Es ist außerdem eine andere Organisation als das Krankenhaus, an dem man famuliert, und somit nicht ,,im Rahmen der Famulatur“ eingeschlossen. Hier greift der ÖH-Versicherungsschutz also nicht!

Mit ,,freiwilliger Famulatur“ sind  solche über die mindestens 12 Wochen Pflichtfamulatur hinaus absolvierten gemeint. Trotzdem müssen die formellen Kriterien einer Famultur erfüllt sein, s.o.. 

Die AUVA-Unfallversicherung, bei der jeder Student automatisch pflichtversichert ist, greift nur bei Unfällen im Rahmen der Ausbildung. Da die NEF-Fahrten wie oben erläutert Privatvergnügen sind, besteht auch hier kein Versicherungsschutz.

Deine Frage konnte nicht beantwortet werden? Schreibe uns gerne über beratung () oehmedgraz at oder nimm Kontakt mit der Organisationseinheit Studienmanagement auf.

FAQ für alle, die noch nicht an der MUG studieren...

…finden sich auf der Seite zum Aufnahmeverfahren. Dort gibt es u.a. Antworten zu Anerkennungen von Studienleistungen aus einem vorigen Studium.

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