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… erfolgt u.a. nach 5 nicht bestandenen Prüfungen. Es wird eine Frist von 10 Tagen für etwaige Beanstandungen abgewartet und das Ergebnis mit Ablauf schriftlich mitgeteilt. Damit erlischt die Zulassung zum Studium und man ist in diesem Falle in Graz für ein Medizinstudium gesperrt. Auf Antrag kann bei der OESM eine Abgangsbescheinigung ausgestellt werden.

Man wird nicht zwangsexmatrikuliert, wenn man in einem Semester keine Studienleistungen erbracht hat, solange der ÖH-Beitrag und ggf. anfallende Studiengebühren bezahlt werden.

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