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Studienleistungen einer tertiären Bildungseinrichtung, die zu 80% von Umfang, Inhalt und Art und Weise der Prüfungen mit unserem Studienplan gleichwertig sind, können als Pflichtmodul anerkannt werden. Bitte vergleiche deinen Studienplan mit unserem. Infos gibt es auch hier.

Eine Anerkennung von medizinfremden Wahlfächern anderer Universitäten ist möglich. Uns ist keine Fachrichtung bekannt, die nicht anerkannt werden würde. Für spezifische Fragen bitte an den Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten wenden.

Das Mitbelegen von Fächern→Prüfungen und die Anerkennung derer als Pflichtmodul ist nicht möglich. Ist man hingegen in dem anderen Studiengang eingeschrieben, ist das möglich. Dabei spielt es keine Rolle ob man sich schon vor dem Medizinstudium eingeschrieben hat oder sich danach erst einschreibt.

Die Anerkennung vor dem Medizinstudium abgelegten Studienleistungen muss innerhalb der ersten zwei Semester erfolgen. Die von danach abgelegten kann bis Studienende erfolgen.

Reiche im Büro für studienrechtliche Angelegenheiten den  Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records per Email ein. Sollte er über keine digitale Amtssignatur verfügen, ist eine Abgabe der Originalunterlagen entweder im One Stop Shop oder im Büro erforderlich. Interne Studenten müssen einen in ihrem Onlinezugang angelegten Antrag der Mail beifügen. Für externe Studenten ist uns kein Formular bekannt.

Beachte, dass Anerkennung von Studienleistungen bis zu 2 Monate dauern können. 

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