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Nach bestandenem MedAT ist es wichtig den Studienplatz zum Wintersemester anzunehmen, da er sonst verfällt. Anschließend kannst du dich aus folgenden Gründen beurlauben lassen:

  • Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung.

Dein Studienplatz ist damit ,,reserviert“, sodass du nach Beenden ganz normal mit dem Studium beginnen oder weiterstudieren kannst. Das ist dann auch zum Sommersemester möglich. Dazu meldest du dich, wie zu jedem Semesterbeginn, durch Überweisen des ÖH-Beitrages zurück und hebst damit die Beurlaubung auf. Während der aufrechten Beurlaubung kannst du keine Studienleistungen ablegen.

Alternativ kannst du dich von den Lehrveranstaltungen abmelden und dein Studium weiterlaufen lassen. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester wird allerdings ein erhöhter Semesterbeitrag fällig (ca. 390 € pro Semester). Die Zeitverzögerung kann auch Auswirkungen auf deine Beihilfen haben. Lässt du dich beurlauben, steht dein Semesterzähler still und du erleidest diese Nachteile nicht. Deswegen empfehlen wir bei Zutreffen obiger Gründe von der Beurlaubung Gebrauch zu machen.

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