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Wichtig ist in in jedem Falle den Studienplatz zum Wintersemester anzunehmen, da er sonst verfällt.

  • Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich.
  • Du kannst dich von den Lehrveranstaltungen abmelden. Beachte, dass du bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester einen erhöhten Semesterbeitrag bezahlen musst (383,56 € pro Semester). Die Zeitverzögerung kann auch Auswirkungen auf deine Beihilfen haben.

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