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Tritt man Ende des WS zur Prüfung an (zu jeder, nicht nur zu PM2), kann man zum selben Modul nicht in den Frühjahrssemesterferien antreten. Entweder, oder.

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, eine Anrechnung von PM2 sei nicht mehr möglich. Das ist falsch. Der Sachverhalt ist wie folgt: Als Medizinstudent kann man keine Physik/Chemie-Veranstaltung an der Karl-Franzens-Universität als Mitbeleger absolvieren, die automatisch für PM2 gelten soll. Als Haupthörer derselben Veranstaltung kann man sie sich aber für PM2 anerkennen lassen. Dabei ist unerheblich ob diese vor oder nach Aufnahme des Medizinstudiums abgelegt wurde oder ob man in das andere Studienfach neben Medizin eingeschrieben ist, oder alleinig.

Studienleistungen, die vor Inskription zum Medstudium abgelegt wurden, unterliegen zur Anerkennung der Frist von zwei Semestern. Nach Inskription abgelegte Studienleistungen können jederzeit, also auch bis Ende des Studiums, anerkannt werden.

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