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… fangen ab jedem Studienabschnitt, d.h. ab der Klinik und wieder ab KPJ, neu an zu zählen. Bis zum 31.10. kann man noch Studienleistungen für das SS erbringen. Wenn bis dahin der Klinikaufstieg oder das Studienende erfolgt ist, musst man, selbst wenn das so angebrochene WS eine Überschreitung der Toleranzsemester darstellt, keinen Studienbeitrag zahlen. Wenn es zeitlich knapp werden würde, empfiehlt es sich ihn zu zahlen und nach erfolgtem Aufstieg / Studienende zurückzufordern.

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